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Das Arbeitszeugnis im Arbeitsrecht

Arten, Aufbau und kostenlose Überprüfung

Im Arbeitsrecht spielt das Arbeitszeugnis eine entscheidende Rolle für Arbeitnehmer, insbesondere bei der Suche nach neuen Beschäftigungsmöglichkeiten. Deswegen werden in diesem Artikel die verschiedenen Arten von Arbeitszeugnissen, ihr Aufbau und die Bedeutung einer rechtlichen Überprüfung näher erläutert, um Arbeitnehmern, durch die Anwälte des ArbeitnehmerHilfe Vereins Hannover, dabei zu helfen, ihre beruflichen Interessen zu wahren und zukünftige Karriereschritte optimal vorzubereiten.


Arten des Arbeitszeugnisses

Unterschiede erklärt vom Anwalt aus Hannover

Das qualifizierte Arbeitszeugnis unterscheidet sich zunächst einmal vom einfachen Arbeitszeugnis hinsichtlich des Inhalts. Weiter stellt das qualifizierte Arbeitszeugnis, den Regelfall und das einfache Arbeitszeugnis, die Ausnahme dar. 

Im Arbeitsrecht wird zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Arbeitszeugnis unterschieden. Daraus ergibt sich für den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Wahlmöglichkeit, das heißt, dass der Arbeitnehmer grundsätzlich sowohl ein einfaches Arbeitszeugnis oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis von seinem ehemaligen Arbeitgeber verlangen kann.

Der Unterschied zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Arbeitszeugnis besteht zum einen in den inhaltlichen Angaben:

  • Inhaltliche Angaben des einfachen Arbeitszeugnisses: Art und Dauer der Arbeitstätigkeit.
  • Inhaltliche Angaben des qualifizierten Arbeitszeugnisses: Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses und Angaben zur Leistung und dem Verhalten des Arbeitnehmers.

 

Der zweite Unterschied, der zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Arbeitszeugnis besteht, ist der Ausstellungsgrund:

  • Das qualifizierte Arbeitszeugnis wird im Regelfall ausgestellt.
  • Das einfache Arbeitszeugnis wird bei kurz anhaltenden Arbeitsverhältnissen ausgestellt, da der Arbeitgeber die Leistung und das Verhalten des Arbeitnehmers in einer solchen kurzen Zeit nicht beurteilen kann. Stellt der Arbeitgeber im Gegensatz dazu ein einfaches Arbeitszeugnis trotz eines langen Arbeitsverhältnisses aus, kann das darauf hindeuten, dass eine schlechte Bewertung hinsichtlich der Leistung und des Verhaltens zu erwarten wäre.


Aufbau eines Arbeitszeugnisses im Arbeitsrecht

Erklärt vom Anwalt für Arbeitnehmer

Das qualifizierte und das einfache Arbeitszeugnis enthalten immer einen Einführungsteil, einen Firmenteil, eine Aufgabenbeschreibung, eine Schlussformel, das Datum und die Unterschrift des Arbeitgebers aus Hannover. Beim qualifizierten Arbeitszeugnis kommen noch die Leistungsbeurteilung und die Verhaltensbeurteilung hinzu.

Das qualifizierte Arbeitszeugnis setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen. Es ist zu beachten, dass beim einfachen Arbeitszeugnis die Bestandteile Leistungs-, Verhaltens- und Führungsbeurteilung wegfallen.

Einführungsteil
Im Einführungsteil werden Angaben zum Arbeitnehmer, seiner Beschäftigungszeit, sowie seiner Arbeitsstelle und ggf. seinem beruflichen
Werdegang gemacht.

Firmenteil
In diesem Teil stellt sich das Unternehmen vor. Dieser Abschnitt des Arbeitszeugnisses sollte kurz gehalten werden und nicht ausufern.

Aufgabenbeschreibung
Der dritte Abschnitt des Arbeitszeugnisses umfasst eine meist in Stichpunkten aufgelistete Aufzählung der Arbeitsbereiche des Arbeitnehmers.

Leistungsbeurteilung
Bei der Leistungsbeurteilung gibt der Arbeitgeber eine Bewertung zur Leistungsbereitschaft, Leistungsfähigkeit, dem fachlichen Wissen und
Können, Arbeitserfolgen und gegebenenfalls Führungsqualitäten des Arbeitnehmers ab.

Verhaltens-, Führungsbeurteilung
Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden werden im vierten Abschnitt des Arbeitszeugnisses bewertet.

Schlussformel
Inhalt der Schluss- und Dankesformel sind die Gründe der Beendigung und ein Dank für die Mitarbeit mit Wünschen für die Zukunft.

Datum und Unterschrift
Das Arbeitszeugnis muss am Ende mit dem Datum der Beendigung des Arbeitsverhältnisses und der Unterschrift des Arbeitgebers versehen sein.


Prüfung eines Arbeitszeugnisses im Arbeitsrecht

Durch Fachanwalt für Arbeitnehmer

Die Überprüfung des Arbeitszeugnisses ist nicht zu unterschätzen, da ein Arbeitszeugnis regelmäßig als Eintrittskarte des Arbeitnehmers bei der Bewerbung um eine Stelle gewertet wird.

Möchten sie ihr Arbeitszeugnis rechtlich überprüfen lassen? Dann sind sie bei der ArbeitnehmerHilfe Hannover genau richtig. Die Fachanwälte für Arbeitsrecht des ArbeitnehmerHilfe Vereins Hannover können ihr Arbeitszeugnis kostenlos überprüfen.
Sie überprüfen Rechtschreibung, Grammatik, Layout und Formulierungen, die möglicherweise verdeckte Aussagen über sie treffen (sog. Geheimcodes) und außerdem unzulässig sind. Verdeckte Aussagen können stets in neuen Kontexten auftauchen, da sowohl die Alltagssprache als auch die Sprache von Zeugnissen einem fortwährenden Wandel unterliegen.
Arbeitnehmer, die unzufrieden sind mit ihrem Arbeitszeugnis, sollten außerdem nicht zögern, sich arbeitsrechtlich beraten zu lassen, da ansonsten das Risiko eingegangen wird, dass der Zeugnisberichtigungsanspruch verwirkt.


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Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen Beratungstermin zur Überprüfung ihres Arbeitszeugnisses.
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