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Kündigung im Arbeitsrecht - Antworten auf Ihre Fragen

Kostenlose Beratung in Hannover

Im Arbeitsrecht existieren verschiedene Kündigungsarten und - fristen, die sowohl vom Arbeitnehmer als auch dem Arbeitgeber beachtet werden müssen. Im Folgenden werden die Anwälte für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Hannover auf die am häufigsten von Arbeitnehmern gestellten Fragen zum Arbeitsrecht eingehen.


Kündigungsarten - Fragen und Antworten

beantwortet vom Anwalt aus Hannover

Was ist der Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung?

Eine ordentliche Kündigung unterscheidet sich von der außerordentlichen Kündigung zunächst einmal bzgl. der Kündigungsfrist. Bei der ordentlichen Kündigung gelten vertragliche oder gesetzlich festgelegte Kündigungsfristen. Bei der außerordentlichen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis im Regelfall sofort beendet, d.h. eine Kündigungsfrist muss nicht gewahrt werden. Weiter unterscheiden sich die Kündigungsarten hinsichtlich ihrer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses veranlassten Gründe. Genießt der Arbeitnehmer keinen Kündigungsschutz, muss der Arbeitgeber bei einer ordentlichen Kündigung keinen Grund nennen. Wird der Arbeitnehmer, welcher Kündigungsschutz genießt, gekündigt, so muss ein Grund angegeben werden, konkret ein betriebsbedingter, personenbedingter oder verhaltensbedingter Grund. Im Gegensatz dazu muss bei einer außerordentlichen Kündigung ein schwerwiegender Grund vorliegen, welcher die zukünftige Zusammenarbeit unzumutbar macht. Darunter fallen alle schwerwiegenden Verstöße, zum Beispiel Diebstahl oder Arbeitsverweigerung.

Welche Bedeutung hat die Arbeitsvertragsklausel „ordentliche Kündigung durch Arbeitgeber ausgeschlossen"?

Heißt es im Arbeitsvertrag, dass die „ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber ausgeschlossen“ ist, dient dies dem Schutz des Arbeitnehmers. Denn im Umkehrschluss bedeutet das, dass der Arbeitgeber nur eine außerordentliche Kündigung aussprechen kann, die höhere Hürden aufstellt. Durch die Arbeitsvertragsklausel wird der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers demnach in besonderem Maß gesichert.

Was bedeutet die Kündigungsklausel „außerordentliche Kündigung, hilfsweise ordentliche Kündigung“?

"Wir kündigen Ihnen hiermit das Arbeitsverhältnis fristlos mit sofortiger Wirkung. Alternativ ordentlich zum 31.01.2024 oder zum nächstmöglichen Zeitpunkt." 
Beinhaltet das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer eine solche Kündigungsklausel, so möchte dieser dem Arbeitnehmer grundsätzlich fristlos kündigen. Kann der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung allerdings vor dem Arbeitsgericht Hannover nicht durchsetzen, so bezieht er sich alternativ auf die ordentliche Kündigung, da für die Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung weniger strenge Voraussetzungen gelten. Diese Klausel ist demnach arbeitgeberfreundlich; sie bietet dem Arbeitgeber eine rechtliche Sicherheit und Flexibilität bei der Kündigung im Arbeitsrecht.



Kündigungsfrist - Fragen und Antworten

Hilfe durch Anwalt aus Hannover

Was versteht man unter einer Kündigungsfrist im Arbeitsrecht?

Erhält der Arbeitnehmer eine ordentliche Kündigung, ist dieser, anders als bei der außerordentlichen fristlosen Kündigung, nicht sofort gekündigt, sondern erst mit Ablauf der Kündigungsfrist. Die Kündigungsfrist erstreckt sich demnach auf den Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
    
Was ist der Unterschied zwischen der gesetzlichen Kündigungsfrist und der vereinbarten Kündigungsfrist?

Die Kündigungsfrist ist gesetzlich festgelegt, kann aber auch zwischen den Arbeitsvertragsparteien aus Hannover vereinbart werden. Die gesetzliche Kündigungsfrist ist in §622 Abs. 1 BGB festgelegt. Diese ist für Arbeitnehmer immer gleich. Lediglich für den Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist in Abhängigkeit zur Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers. Grundsätzlich kann die Kündigungsfrist aber auch im Arbeitsvertrag individuell vereinbart werden. Es dürfen allerdings grundsätzlich keine kürzeren Kündigungsfristen vereinbart werden als die gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen. Weiter dürfen keine zusätzlichen Kündigungstermine eingeführt werden. Sind die vereinbarten Kündigungsfristen unwirksam, so gelten an dieser Stelle die gesetzlichen Kündigungsfristen. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass die vereinbarten Kündigungsfristen vorrangig anzuwenden sind.

Ist eine Kündigung unwirksam, wenn die Kündigungserklärung eine falsche Kündigungsfrist enthält?

Eine falsch angegebene Kündigungsfrist führt nicht automatisch zur Unwirksamkeit einer Kündigung. Vielmehr hängt dies immer von den individuellen Umständen des Arbeitnehmers ab. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Frage, ob das Risiko einer falschen Kündigungsfrist auf den Arbeitnehmer überwälzt werden kann, die von Arbeitsgerichten allerdings unterschiedlich bewertet worden ist. Daher sollte bei einem solchen Verdacht unbedingt eine kostenlose Beratung von den Fachanwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Hannover  in Anspruch genommen werden, um die konkrete Kündigungserklärung richtig zu bewerten.


Kostenlose Beratung bei Kündigung - Fragen und Antworten

Hilfe vom Fachanwalt aus Hannover

Warum sollte ich mich von den Fachanwälten für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe e.V. kostenlos beraten lassen?

Durch eine kostenlose Beratung als Mitglied des ArbeitnehmerHilfe Vereins Hannover kann ein Anwalt für Arbeitsrecht die Arbeitgeberkündigung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen. Je nachdem, ob die Kündigung rechtmäßig erfolgt ist, können ihnen die Fachanwälte aus Hannover verschiedene rechtliche Wege für ihre spezifische Situation aufzeigen. Dabei wird auch auf sozialrechtliche Aspekte wie das Arbeitslosengeld eingegangen und eine Prognose für eine mögliche Abfindung gestellt.

Wie geht es nach der kostenlosen Beratung des ArbeitnehmerHilfe Vereins weiter?

Die Leistung des ArbeitnehmerHilfe Vereins Hannover umfasst nicht die Einleitung rechtlicher Schritte, sondern lediglich das Aufzeigen der für sie konkreten rechtlichen Möglichkeiten. Für die Einleitung von rechtlichen Schritten empfehlen wir allerdings unsere Partnerkanzlei Kronbichler, die ihnen bei der Durchsetzung ihrer Interessen bei einer Kündigung sowie der Erlangung einer Abfindung, einer längeren Kündigungsfrist oder auch einer Weiterbeschäftigung behilflich ist.


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