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Erhalt einer Kündigung - direkt kostenlosen beraten lassen

von einem kompetenten (Fach-)Anwalt für Arbeitsrecht

Wir garantieren Ihnen schnellstmögliche arbeitsrechtliche Beratung, wenn Sie von einer Kündigung betroffen sind. Sie erhalten sofort eine sachkundige Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Vor allem wenn sie unter Kündigungsschutz stehen, verlieren Sie bitte keine Zeit. Eine Kündigungsschutzklage muss in der Regel binnen einer Dreiwochenfrist beim Arbeitsgericht eingelegt werden.


Ihnen wurde gekündigt?

Rufen Sie bitte sofort bei der ArbeitnehmerHilfe Hannover, an und sichern Sie sich die bestmögliche arbeitsrechtliche Unterstützung. Sie erreichen uns unter der Rufnummer 0511-51521090. Lassen Sie die Kündigung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht der Arbeitnehmerhilfe Hannover umgehend prüfen. Sie erhalten sofort eine Einschätzung Ihres Falls und bekommen die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten aufgezeigt.

Gerade wenn Sie keinen Kündigungsschutz genießen, ist es sinnvoll die Kündigung genau zu überprüfen. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht wird schnell herausfinden, ob die Kündigung ungerechtfertigt oder fehlerhaft war und dann die notwendigen arbeitsrechtlichen Schritte einleiten. Häufig wird vom Arbeitgeber der vorgegebene Rechtsrahmen nicht eingehalten, so dass es zu inhaltlichen und formalen Fehlern kommt, welche die Kündigung unwirksam machen.

Mit der Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht der Arbeitnehmerhilfe Hannover werden Sie das herausfinden. Stellt sich heraus, dass die Kündigung anfechtbar ist, könnes Sie dagegen klagen. Sie haben dann Anspruch auf Weiterbeschäftigung oder eine angemessene Abfindung.


Dreiwochenfrist beachten!

Bitte beachten Sie, dass für das erheben einer Kündigungsschutzklage eine Frist besteht. Dabei handelt es sich um eine materielle Präklusion, also ein bindende Frist für das Einlegen von Rechtsmitteln – in diesem Fall das Einlegen einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Hannover. Nach Fristende ist eine Klage nur in äußerst seltenen Ausnahmefällen möglich.


Kostenlose Beratung

Alle Arbeitnehmer aus Hannover und Umgebung können sich bei uns von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, im Rahmen einer Ersteinschätzung, kostenlos telefonisch beraten lassen.
Den Mitgliedern der Arbeitnehmerhilfe Hannover steht darüber hinaus, eine vollumfänglich Beratung und Betreuung, von der Fallanalys bis hin zur gründlichen Vorbereitung eines Prozesses auf dem Arbeitsgericht Hannover, zu.

Von einer Kündigung bedrohte Arbeitnehmer können sofort Mitglied der Arbeitnehmerhilfe Hannover werden und erhalten damit eine kostengünstige Möglichkeit ihre Kündigung überprüfen zu lassen und sich zur Wehr zu setzen. Mit nur 40 Euro pro Kalenderjahr sind Sie bestens für arbeitsrechtliche Konflikte gewappnet und werden bei allen anderen Themen des Arbeitsrechts ausgezeichnet beraten.


Terminvereinbarung

Falls Ihnen eine Kündigung droht, rufen Sie uns bitte umgehend an, damit wir Ihnen helfen können. Möglicherweise hab Sie Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung im Unternehmen. Wenn der Arbeitgeber das nicht will, wird er bereit sein, Ihnen eine angemessene oder sogar überdurchschnittliche Abfindung zu zahlen und Ihnen auch bei der Güte des Arbeitszeugnisses weit entgegenzukommen.

Vereinbaren Sie einen Termin mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht unseres Vereins. Der wird Ihre Möglichkeiten ausloten. Bitte zögern Sie nicht, denn mit Erhalt der Kündigung läuft eine Dreiwochenfrist. Sie erreichen die Arbeitnehmerhilfe Hannover unter der Nummer 0511-51521090.
 




Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

0511-51521090

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0511-51521090

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr

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