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Kostenlose Beratung im Arbeitsrecht
Bei der Arbeitnehmerhilfe e.V. Hannover kann jeder Arbeitnehmer anrufen, sein arbeitsrechtliches Anliegen vortragen und erhält anschließend eine kostenlose Einschätzung seines Falles von einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die Mitglieder unseres Vereins haben Anspruch auf die kostenlose vollumfängliche Beratungen zu allen Themen des Arbeitsrechts und die fachkundige Unterstützung durch unsere Anwälte in arbeitsrechtlichen Konflikten.
Unsere häufigsten Beratungsthemen sind:
● Ausbleiben von Lohnzahlungen
● Mobbing, Schikanen und ähnliche Belastungen
● Fehlerhafte Arbeitszeugnisse
● Jugendschutzprobleme
● Abschätzung der Erfolgsaussichten einer Klage
● Kündigung, Abfindung und Wiedereinstellung
● Konflikte um die Betriebsrente
● Betriebsratsgründung
● Prozesskostenhilfe und Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung
● Ungerechtfertigte Abmahnungen
● Vorbereitung eines Prozesses beim Arbeitsgericht
Unsere Rechtsanwälte erbringen in der Arbeitnehmerhilfe Hannover alle Leistungen ehrenamtlich, darum sind die Beratungsleistungen zum Thema Arbeitsrecht für alle Arbeitnehmer kostenlos. Um die Kosten unseres Vereins, wie Büromiete, Heizung und Strom, zu decken, erheben wir einen Mitgliedsbeitrag von 40,00 Euro pro Kalenderjahr. Wir bitten alle Nichtmitglieder um Verständnis, dass wir aus Gründen der Fairness nur Vereinsmitglieder die volle Leistung anbieten.
Die kostenlose Vertretung ist leider nicht möglich
Das deutsche Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) schreibt für die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung einen Gebührensatz vor. Von diesem darf auch nur bis zu einem gewissen Grad abgewichen werden. Bei entsprechend geltend gemachten Aufwand kann das bis zweieinhalbfache des Gebührensatzes erhoben werden. Die Anwälte unseres Vereins machen davon grundsätzlich keinen Gebrauch und erheben nur den einfachen Satz. Bei der Arbeitnehmerhilfe Hannover gibt es jedoch kostenlose Beratungsleistungen, weil diese ehrenamtlich erbracht werden dürfen.
Ergänzung der Rechtsschutzversicherung
Eine Rechtsschutzversicherung zahlt zwar die anwaltliche Vertretung, aber schließt die Übernahme von Beratungsleistungen meistens aus. Die kostengünstige Mitgliedschaft in der Arbeitnehmerhilfe Hannover ist deshalb die ideale Ergänzung, um rundum geschützt zu sein.
Antrag auf Prozesskostenhilfe
Bedürftigen Arbeitnehmern ist der Beistand eines Rechtsanwalt oft zu teuer. Diese haben zunächst Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Damit sind die Gerichtsgebühren gedeckt. Eine solche Prozesskostenhilfe wird auch für Prozesse beim Arbeitsgericht gewährt. Diese muss vom Arbeitnehmer oder dessen Anwalt beim Arbeitsgericht beantragt werden. Es kann allerdings ohne weiteres von jedem selbst erledigt werden, weil für den Antrag keinerlei Formvorschriften bestehen.
Haben Sie Fragen?
Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.
0511-51521090