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Fragen und Antworten zum Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld, zuweilen auch als Arbeitslosengeld 1 bezeichnet, kriegen zuvor Beschäftigte nach dem Eintritt in die Arbeitslosigkeit für einen befristeten Zeitraum. Dieses unterscheidet sich das Arbeitslosengeld 2, geläufiger bekannt unter dem Stichwort Hartz IV und seit 2023 Bürgergeld, das unbefristet als Grundsicherung an Arbeitssuchende und Arbeitende sogenannte Aufstocker, gezahlt wird, damit diese ihren Lebensunterhalt decken können. Es gibt Situationen, in denen der Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 ruht und faktisch nicht ausgezahlt wird. In gewissen Fällen kann es auch zu einer Verringerung der Anspruchsdauer kommen.


Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Arbeitslosengeld

Was ist Arbeitslosengeld 1 und wodurch unterscheidet es sich von Arbeitslosengeld 2?

Das Arbeitslosengeld I (ALG 1) ist eine Lohnersatzleistung, die von der Agentur für Arbeit gezahlt wird, um arbeitslos gewordene Arbeitnehmer in einer finanziell schwierigen Situation zu unterstützen, während sie sich um eine neue Beschäftigung bemühen. Um Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 zu haben, müssen grundsätzlich bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise in Deutschland wohnen sowie innerhalb der vergangenen zwei Jahre in Deutschland gearbeitet haben.

Das Arbeitslosengeld II, abgekürzt ALG 2, bis 2022 Hartz IV genannt, heißt seit Januar 2023 Bürgergeld und ist eine Leistung, welche von den Jobcentern gezahlt wird und die für Personen bestimmt ist, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben, beispielsweise weil sie nicht gearbeitet haben beziehungsweise deren Anspruch auf Arbeitslosengeld I bereits abgelaufen ist. Das Bürgergeld dient zur Sicherung des Lebensunterhalts und wird an Personen gezahlt, die aufgrund ihrer finanziellen Lage keine Möglichkeit haben, ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren.

Arbeitslosengeld 1 und Bürgergeld unterscheiden sich in erster Linie durch die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Anspruch auf die Leistungen geltend machen zu können, und zudem durch die Höhe der Leistungen. Das Arbeitslosengeld I ist in der Regel deutlich höher als das Bürgergeld und korreliert mit dem durchschnittlichen Nettoentgelt, das der nun Arbeitslose in den letzten zwölf Monaten vor der Arbeitslosigkeit gekriegt hat. Bürgergeld ist dagegen eine fixe Leistung, die sich an einem Regelsatz orientiert, der sich jährlich ändern kann.

Der Hauptunterschied zwischen dem Arbeitslosengeld 1 und dem Bürgergeld ist, dass das Arbeitslosengeld an Arbeitslose gezahlt wird, welche der Vergangenheit gearbeitet sowie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, während Bürgergeld an Arbeitslose gezahlt wird, die keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 haben. Arbeitslosengeld ist im Normalfall auch höher als Bürgergeld und wird auch nur für einen begrenzten Zeitraum gezahlt, während das Bürgergeld langfristig gezahlt wird.

Wer bekommt Arbeitslosengeld?

Das Arbeitslosengeld wird in der Regel an Personen gezahlt, die arbeitslos sind sowie nach einer neuen Beschäftigung suchen. Die haben meist nur dann Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, wenn sie arbeitslos sind und sich persönlich bei der Bundesagentur für Arbeit als registrieren lassen haben ihre Anwartschaftszeit erfüllt haben, das bedeutet im Normalfall, dass der Anspruchsteller in den vergangenen 24 Monaten gearbeitet und davon mindestens 12 Monate Pflichtbeiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat bereit sind, sich proaktiv um eine neue Arbeitsstelle zu bemühen und jede zumutbaren Maßnahme zur Erhöhung ihrer Aussichten auf dem Arbeitsmarkt zu nutzen.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld? Wie viel Prozent Arbeitslosengeld bekommt man vom Bruttolohn?

Vorausgesetzt, dass das durchschnittliche Entgelt (netto) bekannt ist, kann man die Höhe des Arbeitslosengeldes errechnen, indem man es mit 0,6 multipliziert. Aber in diesem Zusammenhang ist darauf zu achten, dass es eine ganze Menge von Ausnahmen sowie Regelungen gibt, die den maximalen Betrag des Arbeitslosengelds bestimmen. Darüber hinaus kommt es zuweilen vor, dass das Arbeitslosengeld I aufgrund von Hinzuverdienst oder anderen Einkünften reduziert wird. Sollte jemand nicht sicher sein, wie hoch sein Arbeitslosengeld ist, raten wir diesem, sich an die Bundesagentur für Arbeit oder an eine andere zuständige Behörde zu wenden.

Wie lange bekommt man Arbeitslosengeld?

Die Dauer, für die jemand Arbeitslosengeld I beanspruchen kann, hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem von der Dauer der Arbeitslosigkeit, dem Lebensalter sowie dem zuvor erzielten Einkommen. Im Normalfall haben Arbeitslose für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten Anspruch auf Arbeitslosengeld, vorausgesetzt, dass sie in der Zeit vor ihrer Arbeitslosigkeit gearbeitet haben und in dieser Zeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Es ist wichtig darauf zu achten, dass die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld sich von Fall zu Fall unterscheiden kann und es Obergrenzen für die Höhe dieser Leistung gibt.



Wann ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Der Anspruch auf das Arbeitslosengeld ruht, falls der bisher Arbeitslose eine Tätigkeit aufnimmt beziehungsweise eine andere Erwerbsquelle hat, das ihm ermöglicht, seinen Lebensunterhalt selber zu bestreiten. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 ruht ebenfalls, wenn der Leistungsbezieher nicht in der Lage oder bereit ist, einer Beschäftigung nachzugehen, zum Beispiel weil er erkrankt ist oder an einer Fortbildungsmaßnahme teilnimmt.

Es ist sehr angebracht darauf zu achten, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld nur für eine gewisse Dauer besteht und die Höhe des Arbeitslosengeldes von verschiedenen Faktoren abhängig ist, unter anderem vom vorherigen Verdienst des Anspruchstellers sowie der Dauer seiner Arbeitslosigkeit. Sobald der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht mehr gegeben ist oder wenn ein Arbeitsloser der Anspruch auf Arbeitslosengeld fehlt, kann er eventuell Anspruch auf Bürgergeld, auch als Hartz IV bezeichnet, haben. Bürgergeld ist eine Art Sozialhilfe und wird als Ersatz für das Erwerbseinkommen gezahlt, um die notwendigen Lebenshaltungskosten zu decken.

Die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Arbeitslosengeld

Wie viel Steuern müssen auf das Arbeitslosengeld gezahlt werden?

Auf das Arbeitslosengeld müssen zwar keine Steuern gezahlt werden, da es laut Einkommenssteuergesetz den steuerfreien Einnahmen zugerechnet wird, trotzdem muss das Arbeitslosengeld in der jährlichen Steuererklärung ausgewiesen werden, weil es wegen des sogenannten Progressionsvorbehaltes berücksichtigt werden muss.

Auf Arbeitslosengeld 1 wird keine Steuer erhoben, weil es sich um die Lohnersatzleistung der Pflichtversicherung handelt, die von der Agentur für Arbeit ausgezahlt wird und die darauf abzielt, Menschen, welche sich in einer materiell schwierigen Situation befinden, finanziell zu unterstützen, während sie nach einer neuen Beschäftigung suchen. Arbeitslosengeld ist aus diesem Grund praktisch steuerfrei und bleibt bei der Berechnung von Steuern als Einkommen unberücksichtigt.

Müssen die Bezieher von Arbeitslosengeld Beiträge zur Sozialversicherung zahlen?

Alle Empfänger von Arbeitslosengeld I sind hinsichtlich der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung generell versicherungspflichtig. Trotz allem müssen die Bezieher von Arbeitslosengeld I nicht selber dafür aufkommen, sondern die Bundesagentur für Arbeit erledigt das automatisch.

In der Regel brauchen Empfänger von Arbeitslosengeld 1 keine Beiträge zur Sozialversicherung zahlen. Indessen gibt es die eine oder andere Ausnahmen, beispielsweise wenn jemand in einer Zeit, in welcher er Arbeitslosengeld bekommt, nebenher arbeitet und dadurch Einnahmen erzielt, muss er für diese Einkünfte Sozialversicherungsbeiträge abführen – das gilt auch, falls er nebenbei in einem Minijob tätig sein.

Wenn er in der Zeit, in der er Arbeitslosengeld 1 erhält, eine selbstständige Tätigkeit startet, muss er für diese Tätigkeit in der Regel auch Sozialversicherungsbeiträge entrichten. In diesem Fall wird ihm das Arbeitslosengeld dementsprechend gekürzt.

Kommt für das Arbeitslosengeld eine Aufstockung in Frage?

Reicht das Arbeitslosengeld I nicht aus, um damit seinen Lebensunterhalt zu decken, würde unter anderem eine Aufstockung mit dem Bürgergeld, vorher Hartz IV oder Arbeitslosengeld II, in Frage kommen. Damit er die Antragsunterlagen für eine Aufstockung bekommt, muss sich der Empfänger des Arbeitslosengeldes I im lokalen Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit, unter Vorlage seines Personalausweises beziehungsweise eines anderen Ausweisdokuments, melden. Falls jemand Anspruch auf Bürgergeld hat, wird das zusätzlich zu dessen Arbeitslosengeld 1 gezahlt, in diesem Zusammenhang richtet sich die Höhe der Leistungen nach seinen sonstigen Einkünften, seinem Alter und seiner Familiensituation.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Hannover e.V.

Bei Fragen zum Arbeitslosengeld oder anderen Arbeitsrechtsthemen erreichen Sie uns unter der 0511-51521090. Von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr verbinden wir Sie bei Anruf direkt zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Hannover.


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