Arbeitsrecht Hannover ++ Anwalt Arbeitsrecht Hannover ++ Kündigung ++ Abfindung ++ Arbeitsrecht ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Hannover ++ Arbeitsrechtsberatung
  • Kostenfreie Rechtsberatung
  • Schnelle Termine
  • Soforthilfe
  • Anwälte für Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutz

Kündigung wegen Quarantäne

Was bedeutet Quarantäne in Zeiten von Corona?

Die Quarantäne ist die Bezeichnung einer vom Gesundheitsamt angeordneten, zeitlich befristeten Maßnahme, beispielsweise aufgrund der Covid-19-Pandemie und bezweckt mit dieser den Infektionsschutz der Bevölkerung, indem die Ausbreitung der Viren gebremst wird. Die Quarantäne wird für diejenigen angewandt, die Kontakt mit einer positiv auf den Coronavirus getesteten Person hatten. Alle Menschen, bei denen eine Infektion mit Corona feststeht, also bei denen diese anhand eines Corona-Antigen-Schnelltests oder mittels eines PCR-Tests nachgewiesen ist, müssen in häusliche Isolierung oder bei Problemen in einem Krankenhaus isoliert werden.

Die Corona-Pandemie

Das Coronavirus wird auch als COVID-19 oder SARS-CoV-2 bezeichnet und breitet sich in Wellen weltweit aus, dabei tauchen immer neue Varianten des Virus auf. Es ist im Augenblick noch nicht abzusehen, bis zu welchem Zeitpunkt wir uns mit dem Coronavirus sowie seinen Konsequenzen für das Berufsleben befassen müssen. Zum Höhepunkt der Corona-Ausbreitung meldeten viele Betriebe Kurzarbeit an und andere haben kurzerhand Kündigungen ausgesprochen. Die Frage, ob und inwiefern das rechtens ist, kann eindeutig mit einem Nein beantwortet werden, da Corona zwar einen Ausnahmezustand, doch keine Veränderungen des Arbeitsrechts zur Folge hatte.

Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber

Sofern sich ein Betrieb von einem Mitarbeiter trennen will, muss einer ganzen Reihe von arbeitsrechtlichen Voraussetzungen genügt werden, damit die ordentliche Kündigung tatsächlich wirksam ist. Zunächst muss dazu eine ordnungsgemäße Erklärung des Arbeitsverhältnisses erfolgen, das bedeutet, die Schriftform muss dazu zwingend eingehalten werden und das Schreiben muss dem Arbeitnehmer nachweislich zugestellt werden. 

Daneben ist die Kündigungsfrist zu berücksichtigen, es darf kein Nichtigkeitsgrund, laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, vorliegen und eine ordentliche Kündigung, darf nicht durch den Arbeits- oder Tarifvertrag, ein Gesetz oder eine Betriebsvereinbarung, ausgeschlossen sein. Weiterhin muss ein betriebsbedingter, personenbedingter oder verhaltensbedingter Grund für die Kündigung bestehen, um diese sozial zu rechtfertigen.



Kann einem der Arbeitgeber wegen Quarantäne kündigen?

Im Abschnitt davor wurde erörtert, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um einen Arbeitnehmer wirksam ordentlich kündigen zu können. Hier stellt sich jetzt die Frage, ob und was für einen Kündigungsgrund eine Quarantäne auslösen könnte. Da das Verschwinden eines Arbeitsplatzes in Zusammenhang mit einer Quarantäne schlechthin nicht plausibel ist, fällt die betriebsbedingte Kündigung natürlich zweifelsohne aus. Ebenso ist eine personenbedingte Kündigung unmöglich, weil zweifellos eine Person von einer Quarantäne betroffen ist, allerdings nur für eine befristete Dauer, was die Wirksamkeit einer solchen Vertragsbeendigung grundsätzlich ausschließt. 

Aus den genannten Gründen kommt nur noch eine verhaltensbedingte Kündigung in Frage, aber nicht, weil jemand in Quarantäne ist. Viel wahrscheinlicher könnte eine Missachtung solch einer amtlichen Anordnung, also die Nichteinhaltung der Quarantäne, zu einer Abmahnung sowie im Falle einer Wiederholung zusätzlich zu einer Entlassung des Beschäftigten führen. Um es so deutlich wie möglich zu sagen, ein Mitarbeiter, der in eine angeordnete Quarantänemaßnahme geht, kann deshalb in keinem Fall entlassen werden.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Hannover e.V.

Bei Fragen zu "Quarantäne beziehungsweise Quarantäne als Kündigungsgrund" oder anderen Arbeitsrechtsthemen erreichen Sie uns unter der 0511-51521090. Von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr verbinden wir Sie bei Anruf direkt zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Hannover.


Weitere interessante Artikel aus dem Arbeitsrecht: 

Probezeit in der Corona-Krise

Das Coronavirus wird ebenso SARS-CoV-2 oder COVID-19 genannt und verbreitet sich in Wellen weltweit, dabei tauchen immer neue...

Das Arbeitsrecht in der Corona-Krise

Das Coronavirus wird auch als SARS-CoV-2 oder COVID-19 bezeichnet und überrollt die Welt in Wellen, dabei tauchen immer neue Varianten...

Sonderkündigungsrecht wegen Corona

Das Coronavirus wird auch COVID-19 oder SARS-CoV-2 genannt und verbreitet sich in Wellen weltweit, dabei tauchen immer neue Varianten...


Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

0511-51521090

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0511-51521090

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr

Hannover Arbeitsrecht ++ Abfindung ++ Arbeitsrecht ++ Fachanwalt Arbeitsrecht Anwalt ++ Arbeitsrecht Hannover ++ Kündigung ++ Arbeitsrechtsberatung ++ Hannover