Arbeitsrecht Hannover ++ Anwalt Arbeitsrecht Hannover ++ Kündigung ++ Abfindung ++ Arbeitsrecht ++ Fachanwalt Arbeitsrecht ++ Hannover ++ Arbeitsrechtsberatung
  • Kostenfreie Rechtsberatung
  • Schnelle Termine
  • Soforthilfe
  • Anwälte für Arbeitsrecht
  • Arbeitsschutz

Fragen und Antworten zum Thema Abfindung

Wie wird die Höhe der Abfindung berechnet? Wann wird eine Abfindung nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet?  Wie viel Abfindung steht mir zu? Wann hat jemand das Recht auf eine Abfindung?

All das sind die typischen Fragen, wenn es bei der Arbeitnehmerschaft um das Thema Abfindung geht und die wesentlichen werden hier beantwortet. Für den Fall, dass ein sich Unternehmer von einem Beschäftigten trennen will, kann er diesem eine Abfindung vorschlagen, um ihn für den Verlust seines Arbeitsplatzes mit einer Einmalzahlung auszugleichen. Mit Bezug zu den Abfindung gibt es reichlich falsche Informationen und Gerüchte, zum einen auf Seiten der Mitarbeiter und zum anderen auf der Arbeitgeberseite. In erster Linie sollten sich die Arbeitnehmer im Vorfeld gut überlegen, auf welchen Grundlagen sie eine derartige Abfindungszahlung letztendlich annehmen, da sich diese Zahlung ganz gewiss auf die Einkommensteuer auswirken wird.

Gleich vorweg sei gesagt, dass am Ende das Verhandlungsgeschick der jeweiligen Vertragsparteien über die Höhe der Abfindungszahlung entscheidet und nicht ein Online-Rechner, welcher eigentlich lediglich die Faustformel einsetzt. Da es dabei um erhebliche Beträge geht, ist es ratsam, die Hilfe eines versierten Fachanwalts für Arbeitsrecht zu nutzen, um ihn die Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite führen zu lassen. Ein erfahrener Rechtsanwalt weiß, wie die beruflichen Aussichten des betroffenen Arbeitnehmers zu gewichten sind und vermag gewiss viel besser einzuschätzen, wie groß der Verhandlungsspielraum des Arbeitgebers ist, um diesen optimal auszureizen, ohne dabei den Bogen zu überspannen.

Anspruch auf Abfindung

Wer hat Anspruch auf eine Abfindung?

Bis auf wenige Ausnahmen hat in der arbeitsrechtlichen Praxis kaum jemand einen Rechtsanspruch auf die Zahlung einer Abfindung. Ausschließlich im Fall, bei dem der Arbeitgeber aus Anlass einer betriebsbedingten Kündigung eine Entschädigungszahlung verspricht, sofern der gekündigte Arbeitnehmer die Dreiwochenfrist für eine Kündigungsschutzklage vergehen lässt, entsteht daraus ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung.

Wann gibt es keine Abfindung?

Falls das Arbeitsverhältnis eines Beschäftigten aufgelöst wird, der das geltende Renteneintrittsalter erreicht hat, besteht kein Abfindungsanspruch. Einige Aufhebungsverträge kommen auf Initiative von Beschäftigten zustande, dann gibt es logischerweise auch keinen Anspruch auf eine Abfindung.

Ist eine Abfindung gesetzlich geregelt?

Ein gesetzlicher Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung kommt nur in einem speziellen Fall in Frage: Bei betriebsbedingten Kündigungen bietet die Arbeitgeberseite mitunter eine Abfindung für den Fall an, dass der gekündigte Angestellte von einer Kündigungsschutzklage ablässt, indem dieser die dreiwöchige Frist vergehen lässt.

Ist Abfindung bei Kündigung Pflicht?

Die Antwort lautet: Nein, denn bei einer Kündigung gibt es ohne Frage keine Verpflichtung, eine Abfindung zu zahlen. Nur falls der Arbeitgeber jedoch bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindungszahlung anbietet, um auf diese Weise einen riskanten Kündigungsschutzprozess zu entgehen, ist er in der Folge per Gesetz zur Zahlung verpflichtet.

Ist ein Arbeitgeber verpflichtet, eine Abfindung zu zahlen?

Sicher nicht, denn bis auf die weiter oben erwähnte Ausnahme gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zur Erbringung einer Abfindungszahlung.

Kann man bei einem Aufhebungsvertrag eine Abfindung verlangen?

Sofern die Frage darauf abzielen, zu erfahren, ob es bei einem Aufhebungsvertrag einen Anspruch auf eine Abfindung gibt, lautet die Antwort nein, da Abfindungen eine reine Verhandlungssache zwischen Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberseite sind.



Versteuerung der Abfindung

Wie viel Prozent wird von einer Abfindung versteuert?

Abfindungen nach einem Verlust des Arbeitsplatzes werden in der Regel vollständig versteuert, nur die sogenannte Fünftelregelung kann nach Antragstellung zu einer Ermäßigung der Steuerlast führen.

Wie viel bleibt von der Abfindung übrig?

Da die Abfindung nicht von der Sozialversicherungspflicht betroffen ist, geht vom Auszahlungsbetrag lediglich die Einkommenssteuer ab, das heißt, es hängt allein von der gewählten Steuerklasse ab, wieviel am Ende übrig bleibt.

Was muss man beachten, wenn man eine Abfindung bekommt?

Wenn der Arbeitnehmer sich auf eine Abfindung eingelassen hat, hat er danach keine Möglichkeit mehr, eine Kündigungsschutzklage zu führen.

Wie wird eine Abfindung versteuert (Rechner)?

Eine Abfindungszahlung wird exakt so versteuert, wie das Einkommen, also entsprechend der Einkommenssteuerklasse.

Auswirkungen der Abfindung auf das Arbeitslosengeld

Wann wird eine Abfindung angerechnet?

Eine Abfindungszahlung wird nur dann auf das Arbeitslosengeld angerechnet, wenn der zuvor geschlossene Aufhebungsvertrag die Kündigungsfrist unterschritten hat.

Wie lange gesperrt nach Abfindung?

Nur weil ein Unternehmer einen Mitarbeiter mit einer Abfindung für den verlorenen Arbeitsplatz entschädigt, hat das keine Sperrzeit zur Folge. Falls das Beschäftigungsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag früher endet, als es mit einer ordentlichen Kündigung möglich gewesen wäre, kann das eine Sperrzeit von bis zu drei Monaten auslösen, was auch ohne Zweifel zu einer Verringerung des Arbeitslosengeldes führt.

Die Höhe der Abfindung

Wie hoch kann eine Abfindung maximal sein?

Man benötigt zahlreiche Faktoren zum Berechnen der Höhe eines Abfindungsanspruchs, in erster Linie kommt es auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit, die Gründe der Abfindungsvereinbarung sowie den monatlichen Bruttoverdienst an. Der letztendlich richtungsweisende Punkt für eine besonders große Abfindung ist das Verhandlungsgeschick des Beschäftigten, beziehungsweise seines Beauftragten.

Wie hoch ist die gesetzliche Abfindung?

Die alleinige gesetzlich festgelegte Höhe einer Abfindung findet sich im Kündigungsschutzgesetz, für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung, auf Grund dringender betrieblicher Erfordernisse. Der Anspruch auf diese gesetzliche Abfindung entsteht, falls ein Arbeitgeber seine Kündigungserklärung um den Hinweis ergänzt hat, dass er dem gekündigten Mitarbeiter für das Verstreichenlassen der Dreiwochenfrist, welche ihm für das Einreichen der Kündigungsschutzklage bliebe, eine Abfindung zahlen wird. Diese gesetzlich festgelegte Höhe der Abfindungszahlung beträgt in dem Fall jeweils 50 Prozent eines Monatsgehalts pro Jahr der ununterbrochenen Zugehörigkeit zum Betrieb.

Welche Abfindung ist angemessen?

Im Allgemeinen halten sich ein Großteil Arbeitgeber und Beschäftigte an die Faustformel, die lautet, dass ein halbes Monatsgehalts für jedes Jahr der ununterbrochenen Beschäftigung im Unternehmen angemessen sei. Letzten Endes hängt es immer von den persönlichen Umständen des Beschäftigten und dessen zukünftigen beruflichen Aussichten ab, um sich einer angemessenen Abfindungshöhe zu nähern.

Wie viel Abfindung ist realistisch?

Die in zahlreichen Firmen üblichen Abfindungen liegen in der Regel zwischen einem halben und einem vollen Bruttomonatsgehalt pro Jahr der ununterbrochenen Zugehörigkeit zum Betrieb, jedoch gibt es ein paar Branchen in denen lediglich ein Viertel des Bruttomonatsgehalts gezahlt wird.

Wie bekomme ich eine hohe Abfindung?

Eine hohe Abfindung erhalten Beschäftigte, die eine Kündigungsschutzklage erheben können, für deren Betrieb ein hohes Prozessrisiko besteht und die über ein ausgezeichnetes Verhandlungsgeschick verfügen, wobei Letzteres auch durch eine rechtliche Vertretung angewendet werden kann.


Rechenbeispiele für eine Abfindungszahlung

Wie hoch ist eine Abfindung nach 15 Jahren?

Wenn ein Arbeitnehmer 15 Jahre in einem Unternehmen tätig war, kann dessen Abfindung zwischen 7,5 und 15 Bruttomonatsverdiensten betragen. Bei einem Bruttoverdienst von 3.506 Euro sind demzufolge 26.250 bis 52.500 als Abfindungszahlung im Bereich des Möglichen.

Wie hoch ist die Abfindung nach 10 Jahren?

Wenn jemand 10 Jahre in einem Betrieb tätig war, kann dessen Abfindung zwischen fünf und zehn Monatsverdiensten (brutto) betragen. Bei einem Bruttoverdienst von 3.000 Euro sind demnach 15.000 bis 30.000 als Abfindung möglich.

Wie viel Abfindung nach 12 Jahren?

Sofern einer zwölf Jahre in einer Firma beschäftigt war, kann die Abfindung zwischen fünf und zehn Monatsverdiensten (brutto) betragen. Bei einem Bruttoverdienst von 4.000 Euro sind demnach 24.000 bis 48.000 als Abfindungszahlung möglich.

Die telefonische Soforthilfe der ArbeitnehmerHilfe Hannover e.V.

Bei Fragen zu "Abfindungen" oder anderen Arbeitsrechtsthemen erreichen Sie uns unter der 0511-51521090. Von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr verbinden wir Sie bei Anruf direkt zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht der ArbeitnehmerHilfe Hannover.


Weitere interessante Artikel aus dem Arbeitsrecht:

Die Kündigung

Das mit Sicherheit bedeutendste arbeitsrechtliche Thema ist die Kündigung und alles, was ansonsten mit dieser zu tun hat...

Die Abfindung

Im Falle, dass sich ein Unternehmer von einem Mitarbeiter trennen möchte, kann er diesem eine Abfindungszahlung anempfehlen...

Die Kündigungsschutzklage im Arbeitsrecht

Wurden Ihnen ungerechtfertigt gekündigt und möchten Sie deswegen eine Kündigungsschutzklage beim Hannoveraner Arbeitsgericht einreichen...


Haben Sie Fragen?

Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.

0511-51521090

Termin Arbeitsrechtsberatung:
0511-51521090

Öffnungszeiten:
Montag - Freitag
9 - 17 Uhr

Hannover Arbeitsrecht ++ Abfindung ++ Arbeitsrecht ++ Fachanwalt Arbeitsrecht Anwalt ++ Arbeitsrecht Hannover ++ Kündigung ++ Arbeitsrechtsberatung ++ Hannover